Anrufsammeltaxi (AST)

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und das auch abends und am Wochenende

 

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Was ist ein Anrufsammeltaxi (AST) und wie funktioniert das?

Beim Anrufsammeltaxi wird ein Taxi eingesetzt, das wie ein Bus funktioniert: D.h. die Fahrten starten an gekennzeichneten AST-Haltestellen zu im Fahrplan festgelegten Zeiten. Und wie beim Taxi wird der Fahrtwunsch vorher telefonisch angemeldet. Und zwar beim Stadtverkehr Hildesheim unter 05121 6 66 66.
Die Anmeldung muss spätestens 30 Minuten vor der im Fahrplan angegebenen Abfahrtzeit des AST erfolgen.  Benötigt werden außerdem Informationen zu Namen, gewählter Abfahrtzeit, Abfahrthaltestelle, Anzahl der Personen und Fahrziel. Der Ausstieg muss nicht an den festgelegten Bushaltestellen erfolgen, aber über öffentliche Straßen zu erreichen sein und innerhalb bestimmter Zielgebiete liegen.
Die Anrufsammeltaxis verkehren im 60-Minuten-Takt. Gibt es keine Anmeldung für die jeweilige Fahrzeit, erfolgt auch keine AST-Fahrt.

Fünf AST-Linien gehören zum Abendliniennetz des SVHI. Dieses sind die Linien 105 bis 109 und jeder ist ein bestimmtes Zielgebiet zugeordnet, innerhalbt dessen Sie Ihr Fahrziel frei wählen können:
Zielgebiet der AST-Linien 105-108 in Fahrtrichtung Stadtmitte:
Das Zielgebiet wird durch die Straßen Kaiserstraße, Bahnhofsallee, Zingel, Schuhstraße und Kardinal-Bertram-Straße eingegrenzt.
Zielgebiet der AST-Linien 105 - 108 in Fahrtrichtung stadtauswärts.
Das Zielgebiet der Linie 105 stadtauswärts ist Sorsum.
Das Zielgebiet der Linie 106 stadtauswärts sind Einum, Achtum und Uppen.
Das Zielgebiet der Linie 107 stadtauswärts ist die Ost-und Nordstadt.
Das Zielgebiet der Linie 108 stadtauswärts ist ein Teil  des Stadtteil Ochtersum. Das Zielgebiet wird westlich von der Kurt-Schumacher-Straße und südlich von der Wunramstraße eingegrenzt.
Die Linie 109 hat als Zielgebiet die Ortschaften Lechstedt, Heinde und Listringen. Für die Linie 109 gilt ein gesonderter Fahrplan, welchen Sie dem Taschenfahrplan entnehmen können.

Anwendung der Tarife im AST-Verkehr

In den Vereinbarungen zum AST-Verkehr heißt es, daß Zeitkarteninhaber des SVHi einen Zuschlag von 0,70 €, alle anderen Fahrgäste einen Fahrpreis von 3,00 € entrichten müssen. Im nachfolgenden wird diese Regelung konkretisiert und die Handhabung jeder einzelnen Karte festgelegt:

Fahrgäste mit nachfolgend aufgeführten Fahrscheinen können einen vergünstigten Tarif im AST erhalten:

Fahrscheinart

maximale  Nutzer

AST-Fahrpreis

Schülerjahreskarte

1 Nutzer

0,70 €

Monatskarte Ausbildung

1 Nutzer

0,70 €

Wochenkarte Ausbildung

1 Nutzer

0,70 €

Monatskarte Erwachsene

1 Nutzer

0,70 €

Wochenkarte Erwachsene

1 Nutzer

0,70 €

SUPER-Sparkarte

2 Nutzer

0,70 € je Nutzer

Monatskarte Senioren

1 Nutzer

0,70 €

Partnerkarte Senioren

2 Nutzer

0,70 € je Nutzer

Gruppenticket

5 Nutzer

0,70 € je Nutzer

Tagesticket

1 Nutzer

0,70 €

Schwerbehinderte mit  Ausweis (Wertmarke)

1 Nutzer (bzw. 2 bei
Vermerk Begleitperson)

kostenfrei

Kinder unter sechs Jahren haben auch im AST-Verkehr freie Fahrt

                                                                        

Fahrgäste mit nachfolgend aufgeführten Fahrscheinen können keinen vergünstigten Tarif im AST erhalten:

  • Einzelfahrschein Erwachsene
  • Einzelfahrschein Kinder
  • Mehrfahrtenkarte Erwachsene
  • Mehrfahrtenkarte Kinder

Fahrgäste, die nicht im Besitz eines Fahrscheins sind, der zur vergünstigten AST-Fahrt berechtigt, zahlen einen Fahrpreis von 3,00 €. Benutzen diese Fahrgäste vor der AST-Fahrt den Bus (Umsteiger), so sollten Sie bereits beim Busfahrer ein AST-Ticket (3,00 €) verlangen. Dieses berechtigt dann zur Weiterfahrt mit dem AST ohne Zuzahlung, wenn das Fahrziel in 60 Minuten erreicht wird.

Nutzer der AST-Linie nach Heinde / Lechstedt / Listringen zahlen immer einen Zuschlag von 0,70 €, unabhängig vom Fahrschein.